Eine Stiftung zu gründen heisst, mit Weitblick zu handeln. Es geht nicht nur um rechtliche Formalitäten, sondern um eine langfristige Vision, die Wirkung entfalten soll.
Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist ein Vermögen, das dauerhaft für einen bestimmten Zweck eingesetzt wird. Mit der Gründung gehört dieses Vermögen nicht mehr der stiftenden Person, sondern der Stiftung selbst. Sie wird zu einer eigenständigen juristischen Person.
Das oberste Organ ist der Stiftungsrat. Er trägt die Verantwortung dafür, dass der Zweck inhaltlich, organisatorisch und strategisch eingehalten wird. Ein Stiftungsrat sollte gut aufgestellt, divers und fachlich kompetent sein, um die Stiftung nachhaltig zu führen und die vielfältigen Aufgaben wie Finanzen, Governance und Zweckerfüllung professionell zu begleiten.
Für wen eignet sich eine Stiftung?
Eine Stiftung ist besonders für Menschen geeignet, die etwas von Bestand schaffen wollen. Sie bietet Stabilität und Sicherheit, da Zweckänderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Mit einer vorausschauenden Planung kann die gewünschte Wirkung langfristig gesichert werden.
Die 10 wichtigsten Schritte zur Gründung:
- Das richtige Gefäss wählen: Nicht immer ist eine selbständige Stiftung die passende Lösung. Manchmal eignet sich ein Verein, eine Schenkung oder ein Fonds in einer Dachstiftung besser, um die Absichten der Stifter wirksam umzusetzen.
- Den Stiftungszweck klar definieren: Überlegen Sie sorgfältig, welches Ziel die Stiftung verfolgen soll. Die Formulierung sollte präzise genug sein, damit das Tätigkeitsfeld klar erkennbar ist, aber gleichzeitig nicht zu eng gefasst, um der Stiftung Handlungsspielraum zu lassen.
- Das Stiftungskapital bereitstellen: Zwar gibt es kein gesetzliches Minimum, doch in der Praxis sind mindestens CHF 50'000.– erforderlich. Das Vermögen muss den geplanten Zweck realistisch tragen können, und auch Gründungskosten sowie laufende Ausgaben für Administration, Buchhaltung und Revision sind einzurechnen.
- Die Stiftungsurkunde erstellen: Diese Urkunde bildet das Fundament und legt den Zweck der Stiftung verbindlich fest. Unveränderbare Inhalte gehören in die Urkunde, während flexiblere Aspekte in einem Reglement geregelt werden können. Eine Präambel kann zusätzlich die Beweggründe und die Vision der Stifter verdeutlichen.
- Vorprüfungen durchführen lassen: Es ist sinnvoll, den Entwurf der Stiftungsurkunde frühzeitig der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie der Steuerverwaltung vorzulegen. So können Lücken oder Unklarheiten erkannt und behoben werden, bevor es zu teuren Verzögerungen kommt.
- Die Stiftung offiziell errichten: Die Gründung erfolgt durch öffentliche Urkunde oder durch eine Verfügung von Todes wegen und wird im Handelsregister eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt existiert die Stiftung als juristische Person. Bereits bei der Errichtung müssen Organe wie der Stiftungsrat und die Revisionsstelle bestimmt sein.
- Die Aufsichtsübernahme: Nach der Eintragung im Handelsregister übernimmt die zuständige Behörde die Aufsicht über die Stiftung. Damit entsteht die Pflicht zur jährlichen Berichterstattung.
- Die Steuerbefreiung beantragen: Gemeinnützige Stiftungen können von der Gewinn- und Ertragssteuer befreit werden. Zudem können Spenden an eine solche Stiftung steuerlich abgesetzt werden, was die Attraktivität erhöht.
- Die Organisation der Stiftung einsetzen: Jede Stiftung benötigt klare Strukturen für Buchführung, Protokollführung, Revision und Berichterstattung. Entscheidend ist ein unabhängiger, vielfältiger und kompetenter Stiftungsrat, der Verantwortung übernimmt und die Stiftung langfristig steuert. Je nach Grösse der Stiftung kann die Organisation ehrenamtlich, mit einer Geschäftsstelle oder über externe Mandate geführt werden.
- Die Zweckerfüllung sicherstellen: Der Stiftungsrat sorgt dafür, dass die Stiftung ihre Aufgabe im Sinne der Stifter umsetzt. Dazu gehört eine vorausschauende Strategie, die Einhaltung von Governance- und Compliance-Regeln sowie eine professionelle Administration.
Fazit
Die Gründung einer Stiftung in der Schweiz ist ein anspruchsvoller Prozess, der sorgfältige Vorbereitung erfordert. Wer von Anfang an mit klaren Strukturen arbeitet, schafft ein stabiles Fundament für nachhaltige Wirkung. Entscheidend für den Erfolg ist ein starker Stiftungsrat, der unabhängig, divers und fachlich breit aufgestellt ist. Er trägt nicht nur Verantwortung für die Einhaltung des Zwecks, sondern prägt auch die Kultur und Glaubwürdigkeit der Stiftung. Ebenso wichtig ist eine professionelle Geschäftsführung, die als administratives Herz der Stiftung für geordnete Abläufe, verlässliche Umsetzung und langfristige Kontinuität sorgt. So kann die Stiftung ihre Wirkung dauerhaft entfalten.
Über die Autorin
Claudia Graf
Claudia Graf ist Stiftungsexpertin mit über 13 Jahren Erfahrung als Geschäftsführerin von Förderstiftungen, Stiftungsrätin und ehemalige Leiterin einer kantonalen Stiftungsaufsicht. Sie kennt das Stiftungswesen aus allen Perspektiven und die Herausforderungen sowohl aus Sicht der operativen Praxis sowie der Stiftungsaufsicht. Sie unterstützt Stifterinnen, Stifter und Stiftungen bei Fragen der Gründung, Governance, Geschäftsführung und strategischen Ausrichtung und verbindet Beratung mit praxisnaher Umsetzung.